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                           Tü-Prüfung und Wartung
       sorgen für Personen- und Funktionssicherheit
                                                                          nach ASR A1.7
 
 
 
                                                                                                                              
                                                                                                                    
                                                                                                                                             Foto: Hertel

TÜ - Prüfungen und Wartungen (TPrüfVO)

 

Das know how bei Toren liegt schwerpunktmäßig in der Antriebs- und Steuerungstechnik. Kraftbetätigte Tore sind Maschinen im Sinne des europ. Maschinenrechts und  bedürfen der regelmäßigen TÜ-Prüfung und Wartung. Regelmäßig geprüfte und gewartete Tore erhalten die Produktivität und Sicherheit in Unternehmen und in öffentlichen Einrichtungen sowie in Privathäusern. 

Die TÜ-Prüfungspflicht obliegt dem gewerblichen Torbetreiber im Sinne des

Arbeitsstättenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung. Gemäß BG-Regel 232 und Arbeitsstättenregel ASR A1.7 "Türen und Tore" heißt es (Auszug): kraftbetätigte Tore und Schranken müssen nach Vorgabe des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen, wiederkehrend mindestens einmal jährlich sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

 

Die TÜ-Prüfungspflicht obliegt auch dem  privaten  Betreiber  aus der Garagen- verordnung und aus  Verkehrssicherungspflicht in der Eigenschaft  als Haus- und Garageneigentümer. Die TÜ-Prüfung hat mindestens einmal jährlich wiederkehrend  zu erfolgen.

Ein wichtiger Hinweis:

Der Torbetreiber ist für den sicheren und unfallfreien Betrieb

der Toranlagen eigenverantwortlich!

 

HERTEL Fachleute automatisieren Tore mit den notwendigen Sicherheits- und

Steuerungseinrichtungen. Ebenso gehören dazu Instandsetzungsarbeiten sowie TÜ-Prüfungen und Wartungen. Um die gesetzliche wiederkehrende TÜ-Prüfung nicht zu versäumen empfiehlt HERTEL den Abschluss eines TÜ-Prüfungs- u. Wartungsvertrages

 

Dienstleistungen der HERTEL-Elektrofachkräfte:

 

  • Elektroanschluss der Antriebe, Steuerungen und Sensoren
  • Störungssuche und Störungsbehebungen an Komponenten
  • Erneuerung von Antrieben und deren Komponenten
  • Störungssuche und Störungsbehebung, Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten.

 

HERTEL bietet im Sinne seiner Kunden Komplettlösungen an wie den Elektroanschluss durch unsere geschulten Elektrofachkräfte, die Lieferung und  weitere Leistungen wie Beiputzarbeiten, Anstriche etc. in Zusammenarbeit mit der

 >>> Pescher Handwerkerkooperation <<<

 

 

Komfortable Antriebs-Technik von HERTEL, immer ein sicheres Gefühl.

  

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